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Allergiker und Zahnersatz

Gesetzlich Versicherte müssen bei einem Zahnersatz zusätzliche Kosten, die wegen einer nachgewiesen Allergie anfallen, grundsätzlich selbst tragen.
(Anzeige) von Sylvia Köhler, Quelle: Deutscher Bundestag
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13565) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/13339) hervor. Danach kommen in bestimmten Härtefällen in aller Regel die Krankenkassen für die Mehrkosten auf. Zu beachten sei allerdings, dass die Krankenkassen diese Zusatzkosten “nur insoweit übernehmen, als darin keine Mehrkosten für Edelmetalllegierungen enthalten sind”.
In ihrer Anfrage hatte die Fraktion auf die Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses in seiner Zahnersatz-Richtlinie vom Dezember 2004 verwiesen, der zufolge “bei einer nachgewiesenen Allergie nur ein Werkstoff verwendet werden darf, der vertragen wird”. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob aus der Festlegung der Richtlinie abzuleiten sei, dass zusätzliche Kosten, die durch nachgewiesene Allergien entstehen, von der Krankenkasse erstattet werden müssen.
Den Regierungsangaben zufolge ist aus der Festlegung der Richtlinie keine Erstattungspflicht der Krankenkassen abzuleiten. Seit jeher seien die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung mit Zahnersatz auf einen Teil der Kosten beschränkt gewesen seien. Mit der Einführung des “befundbezogenen Festzuschusssystems” Anfang 2005 sei die vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz grundlegend neu geordnet worden:
“Unabhängig von ihrem Mundgesundheitszustand, ihrem Alter, ihren Erkrankungen oder Erkrankungsrisiken wie Allergien erhalten gesetzlich Versicherte bei einem bestimmten Befund bundesweit einheitliche Festzuschüsse zu einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz”, erläutert die Regierung.
Da “innerhalb der Festzuschuss-Konzeption nicht auf jeden einzelnen Behandlungsfall mit klinischen Besonderheiten oder individuellen Wünschen bei der Auswahl der Werkstoffe abgestellt” werden könne, sei nicht auszuschließen, dass Versicherte “im Einzelfall mehr als 50 Prozent der in der Regelversorgung abgebildeten Kosten zu übernehmen haben”, heißt es in der Antwort weiter. Allerdings könnten Vertragszahnärzte die Höhe der zusätzlichen Kosten für die Versicherten durch die Auswahl kostengünstiger hypoallergener Werkstoffe niedrig halten. Auch könne der Zahntechniker bei der Gestaltung des Zahnersatzes höhere Zusatzkosten vermeiden.

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